FAQ zum Nahverkehrsplan
In einem kommunalen Nahverkehrsplan wird festgehalten, wie sich der ÖPNV entwickeln soll und welches ÖPNV-Angebot mindestens zu erfüllen ist. Daher sind Landkreise und Städte nach Gesetz dazu verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Er dient der Politik und der Verwaltung als Planungsinstrument für den täglichen Betrieb, beinhaltet aber auch Planungen und Maßnahmen für zukünftige Veränderungen. Vorrangiges Ziel ist die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes nach den festgelegten Zielen. Die Umsetzung kann auch stufenweise erfolgen.
Folgende Kriterien werden dabei zum Beispiel festgeschrieben:
• Linienwege
• Taktung der Linien
• Lage und Ausstattung der Haltestellen
• Ausstattung der Busse
• Barrierefreiheit
• Fahrgastinformation
• Mobilitätsstationen
• Betriebsaufwand
• Investitionen
In Hessen sind die Kommunen selbst dafür verantwortlich, kommunale Nahverkehrspläne aufzustellen. Die jeweiligen Städte und Gemeinden arbeiten eng mit den kommunalen und regionalen Verkehrsverbünden und den Verkehrsunternehmen zusammen, um den öffentlichen Nahverkehr in ihrem Gebiet zu planen und zu verbessern. Dabei werden die Bedürfnisse der Fahrgäste, die Verkehrsinfrastruktur und andere relevante Faktoren berücksichtigt.
Für die Buslinien aus dem Umland sind die beiden Landkreise Main-Kinzig und Offenbach zuständig. Diese planen die MKK- und OF-Linien. Der Main-Kinzig-Kreis hat im Jahr 2023 seinen aktuellen Nahverkehrsplan beschlossen.
Im Regionalen Nahverkehrsplan des Rhein-Main-Verkehrsverbundes wird das Konzept für die S-Bahn, den regionalen Schienenverkehr, für die Regional- und X-Schnellbuslinien beschrieben.
Die verschiedenen Planungen sollen eng miteinander verzahnt werden, um Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und Kosten zu sparen.
Nach einer Bestandsanalyse des bestehenden ÖPNV-Angebots sowie der Raum- und Siedlungsstruktur in Hanau werden die Maßnahmen und Ziele des letzten Nahverkehrsplans betrachtet. Dabei wird überprüft, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die jeweiligen Ziele dadurch erreicht werden konnten. Zudem werden aktuelle Entwicklungen betrachtet und kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots festgelegt. Für die Erreichung der Ziele werden Maßnahmen ausgearbeitet und dargestellt. Während der Erarbeitung der Inhalte werden sowohl Verwaltung, Politik, Institutionen und Verbände, als auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau am Prozess beteiligt. Nach Erstellung des Entwurfs für den neuen NVP wird dieser in die Anhörung gegeben. Erst nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung kann der Nahverkehrsplan für die Stadt Hanau in Kraft treten.
Der neue Nahverkehrsplan für die Stadt Hanau soll voraussichtlich im Sommer 2025 beschlossen werden.
Abhängig von den Rahmenbedingungen könnten Teile der Angebotskonzeption zum Fahrplanwechsel 2026 Realität werden. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten und der Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal. Auch müssen Straßen für die Befahrbarkeit geeignet sein und Haltestellen eingerichtet werden.
Es wird es eine interaktive Online-Karte freigeschaltet, bei der mit einer Verortung Kommentare, Hinweise und auch Mängel eingetragen werden können.
Es gibt auch die Möglichkeit, über die auf dieser Website genannten Kontaktdaten Anregungen und Vorschläge per E-Mail oder per Post zu übermitteln. Darüber hinaus wird es mehrere Bürgerveranstaltungen geben, bei denen aktuelle Projektstände und Maßnahmenvorschläge vorgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können in Workshops Anregungen geben und bei Diskussionen teilnehmen.
Die genauen Inhalte werden während des Erstellungsprozesses mit allen Beteiligten abgestimmt. Mögliche Inhalte sind:
Bestandsaufnahme der Raum- und Siedlungsstruktur, sowie des bestehenden ÖPNV-Angebotes, zukünftige Entwicklungen
• Planungen aus Rahmenplänen und der benachbarten Landkreisen
• Bewertung des ÖPNV-Angebots mithilfe einer Stärken-/Schwächen-Analyse
• Definition von Qualitätsstandards für den ÖPNV
• Festlegung eines Zielkonzepts
• Maßnahmenkonzept mit kurz- mittel- und langfristigen Maßnahmen
• Qualitätsmanagement
• Finanzierung
Der Nahverkehrsplan ist nach dem Beschluss 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf der 5 Jahre ist nach ÖPNV-Gesetz über eine Neuaufstellung oder eine Fortschreibung des zuvor geltenden Nahverkehrsplans zu entscheiden.
Die genauen Ziele werden während des Erstellungsprozesses mit allen
Beteiligten entwickelt. Grundlage ist das beschlossene Mobilitätsleitbild der Stadt Hanau aus dem Jahr 2021. Grundsätzliche Ziele sollten sein:
• Ein attraktiver und umweltfreundlicher ÖPNV
• Eine Steigerung der Fahrgastzahlen
• Verbesserung der Inter- und Multimodalität