FAQ
zum Nahverkehrsplan
In einem kommunalen Nahverkehrsplan wird festgehalten, welches ÖPNV-Angebot mindestens zu erfüllen sind. Daher sind Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände nach Gesetz dazu verpflichtet einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Er dient der Politik und der Verwaltung als Planungsinstrument für den täglichen Betrieb, beinhaltet aber auch Planungen und Maßnahmen für zukünftige Veränderungen. Vorrangiges Ziel ist die Aufrechterhaltung und vor allem die Weiterentwicklung des bestehenden ÖPNV-Angebotes.
Folgende Kriterien werden dabei zum Beispiel festgeschrieben:
• Linienwege
• Taktung der Linien
• Lage und Ausstattung der Haltestellen
• Ausstattung der Busse
Ein kommunaler Nahverkehrsplan wird von der für den ÖPNV zuständigen Kommune aufgestellt.
Nach einer Bestandsanalyse des bestehenden ÖPNV-Angebots, sowie der Raum- und Siedlungsstruktur in Remscheid werden die Maßnahmen und Ziele des letzten Nahverkehrsplans betrachtet. Dabei wird überprüft, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die jeweiligen Ziele dadurch erreicht werden konnten. Zudem werden aktuelle Entwicklungen betrachtet und kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots festgelegt. Für die Erreichung der Ziele werden Maßnahmen ausgearbeitet und dargestellt. Während der Erarbeitung der Inhalte werden sowohl Verwaltung und Politik, als auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Remscheid am Prozess beteiligt. Nach Erstellung des Entwurfs für den neuen NVP wird dieser dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Erst nach dem Beschluss kann der Nahverkehrsplan für die Stadt Remscheid in Kraft treten.
Es wird über das Kontaktformular auf dieser Website die Möglichkeit geben Anregungen und Vorschläge zu äußern. Des Weiteren wird es eine interaktive Online-Karte, die für einen Zeitraum von zwei Monaten freigeschaltet sein wird, geben, bei welcher mit einer Verortung Kommentare, Hinweise und auch Mängel eingetragen werden können. Darüber hinaus wird es Bürgerveranstaltungen geben, bei denen aktuelle Projektstände und Maßnahmenvorschläge vorgestellt werden. Im Anschluss können Bürgerinnen und Bürger bei Diskussionen und Beteiligungsformaten teilnehmen.
Die genauen Inhalte werden während des Erstellungsprozesses mit allen Beteiligten abgestimmt. Mögliche Inhalte sind:
• Gesetzliche Grundlagen
• Bestandsaufnahme der Raum- und Siedlungsstruktur, sowie des bestehenden ÖPNV-Angebotes
• Definition von Qualitätsstandards für den ÖPNV
• Bewertung des ÖPNV-Angebots mithilfe einer Stärken-/Schwächen-Analyse
• Festlegung eines Zielkonzepts
• Maßnahmenkonzept mit kurz- mittel- und langfristigen Maßnahmen
• Qualitätsmanagement und Finanzierung
Der neue Nahverkehrsplan für die Stadt Remscheid tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.
Der Nahverkehrsplan ist nach dem Beschluss 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf der 5 Jahre ist nach ÖPNV-Gesetz NRW über eine Neuaufstellung oder eine Fortschreibung des zuvor geltenden Nahverkehrsplans zu entscheiden.
Die genauen Ziele werden während des Erstellungsprozesses mit allen Beteiligten entwickelt. Grundsätzliche Ziele sollten sein:
• Ein attraktiver und umweltfreundlicher ÖPNV
• Eine Steigerung der Fahrgastzahlen
• Verbesserung der Inter- und Multimodalität